München
Der Syrer Ahmad A. (26) vergewaltigt am 27. Februar 2025 eine 16-Jährige.
Man steckt ihn in Untersuchungshaft.
Am 8. April 2025 lässt man ihn frei.
Grund: Das Opfer konnte zweimal nicht vernommen werden, aufgrund ihres psychischen Zustands.
Klartext: Das Opfer ist psychisch dermaßen geschädigt, dass es nicht in der Lage war, eine Aussage zu machen. Also beantragte das Gericht, den Tatverdächtigen frei zu lassen.
Die Vernehmung des Opfers habe zu lange gedauert, die Untersuchungshaft war "nicht mehr verhältnismäßig".
Aber der Syrer bekam natürlich knallharte Auflagen. Immerhin sind wir in Deutschland, sogar in Bayern!
Er musste sich 2x pro Woche bei der Polizei melden.
Am 15. Juli 2025 traf Ahmad A. dann abends auf eine 29 Jahre alte Frau. Dazu kamen noch Haidar A. (31) und Mousa H. (27), beide aus dem Jemen.
Die drei Männer brachten die Frau zu einem Brückenaufgang an der Isar, wo die drei Männer sie schließlich abwechselnd vergewaltigten.
Die geschundene Frau konnte schließlich fliehen.
Die Tatverdächtigen wurden dann im September 2025 verhaftet.
Vor Gericht lässt der Syrer erklären, es wäre alles einvernehmlich geschehen.
Für die Vergewaltigung des 16-jährigen Mädchens bekam er zwischenzeitlich (November 2025) eine empfindliche Strafe: zwei Jahre und sechs Monate Haft.
Ich bin gespannt, welche Ausreden das Gericht bei der Gruppenvergewaltigung strafmildernd berücksichtigt
Ich bezweifle, dass er und seine Komplizrn für 10+ Jahre in Haft müssen.
Abgeschoben werden sie wahrscheinlich sowieso auch nicht, denn das wäre ja menschenverachtend und über alle Maßen grausam!
Man muss ja das Leid der armen Täter ausreichend würdigen. Wo kämen wir denn auch hin, wenn wir sie nicht im Land behalten und lebenslang mot Geld und Unterkunft versorgen würden?